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irgendein staatlicher oder individueller Nutzen kann damit nicht verbunden werden
Strafe bedeutet nach dieser Theorie nicht mehr die Befriedigung persönlicher Rache- oder Genugtuungsbedürfnisse, sondern dient der Verwirklichung des Ideals von Gerechtigkeit.
Ziel, dass zukünftig keine neuen Verbrechen begangen werden. Die relativen Straftheorien wollen
den einzelnen Täter positiv beeinflussen, ihn resozialisieren
Strafe findet ihre Legitimation in der Zweckhaftigkeit für die Zukunft
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